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Mediation
  • ist ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes.
  • dient den Parteien dazu, außergerichtlich und selbstverantwortlich eine verbindliche Vereinbarung zu erarbeiten.
Der Mediator:
  • verhält sich allparteilich und unterstützt die Konfliktparteien dabei, gemeinsam eine Vereinbarung auszuhandeln.
  • ist von den Parteien unabhängig, leitet die Mediationssitzungen und achtet auf die Einhaltung der Grundsätze einer fairen und respektvollen Kommunikation.
  • vermittelt zwischen den Parteien, entscheidet aber nicht im Konflikt.
Die Parteien:
  • erklären sich bereit an den vereinbarten Mediatiossitzungen teilzunehmen.
  • verhandeln fair und respektvoll miteinander.
  • achten die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten.
  • stellen alle Informationen, die für eine einvernehmliche Regelung des Konfliktes von Bedeutung sein können, zur Verfügung
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