Mediation
- ist ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes.
- dient den Parteien dazu, außergerichtlich und selbstverantwortlich eine verbindliche Vereinbarung zu erarbeiten.
Der Mediator:
- verhält sich allparteilich und unterstützt die Konfliktparteien dabei, gemeinsam eine Vereinbarung auszuhandeln.
- ist von den Parteien unabhängig, leitet die Mediationssitzungen und achtet auf die Einhaltung der Grundsätze einer fairen und respektvollen Kommunikation.
- vermittelt zwischen den Parteien, entscheidet aber nicht im Konflikt.
Die Parteien:
- erklären sich bereit an den vereinbarten Mediatiossitzungen teilzunehmen.
- verhandeln fair und respektvoll miteinander.
- achten die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten.
- stellen alle Informationen, die für eine einvernehmliche Regelung des Konfliktes von Bedeutung sein können, zur Verfügung
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